Schlachtgebühren mit Augenmaß festsetzen und auch ans Tierwohl denken

20.11.2019

Können die Gebühren fürs Schlachten sowohl dem Tierwohl dienen als auch qualitätsbewussten Verbrauchern nutzen? Die CDU-Fraktion im Weseler Kreistag beantwortet beide Fragen mit einem klaren Ja. Die Christdemokraten beantragten deshalb für die aktuelle Sitzung des Kreisausschusses für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz eine Verringerung des Gebührenanstiegs, den die Kreisverwaltung geplant hat. Dabei wird die CDU von ihren Kooperationspartnern Bündnis 90/ Die Grünen sowie FDP/ VWG unterstützt.
Dem Dreier-Bündnis war sauer aufgestoßen, dass nach dem Verwaltungskonzept gewerbliche Schlachtbetriebe bei Schlachtungen durch die Satzung der Kreisverwaltung im Vergleich zu Kleinbetrieben pro Schlachtung bisher schon deutlich bevorzugt wurden. Und nun wollte die Verwaltung die Gebühren sogar noch anheben.  Das will die politische Mehrheit im Kreistag aus CDU, Grünen und FDP/ VWG nicht mitmachen. Udo Bovenkerk, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion: „Wir sehen zum einen das Tierwohl – der Weg zu den großen gewerblichen Schlachthöfen ist deutlich weiter und für die Tiere strapaziöser als es der Transport in die Kleinbetriebe in der Nähe der Bauernhöfe ist“.
Zum anderen könnten diese kleinen Schlachtbetriebe das immer mehr steigende Interesse der Verbraucher an Produkten aus der Region mit nachvollziehbarer Herkunft und durchschaubarer Qualität befriedigen. Noch ein dritter Punkt spricht nach Ansicht der CDU für mehr Augenmaß bei der Neufassung der Gebührensatzung: „.Zu guter Letzt würde es die Wettbewerbsfähigkeit kleiner landwirtschaftlicher Betriebe stärken, wenn sie nicht durch einen kräftigen Dreh an der Gebührenschraube beim Ansteuern ortsnaher Schlachtbetriebe zusätzlich belastet werden“. Die Kooperation ist übrigens hocherfreut darüber, dass diese Gedanken dem Vernehmen nach auch in Reihen der Sozialdemokraten Anklang finden.