Kooperationsstandorte sichern die wirtschaftliche Zukunft der Region

25.06.2021

Es geht letztlich um die wirtschaftliche Zukunft der Region an Rhein und Ruhr, wenn die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) in ihrer Sitzung am 25. Juni über den „Aufstellungsbeschluss Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte“ abstimmt. Verwaltungstechnisch-trocken überschrieben steht dieser Punkt auf der Tagesordnung. In der Abstimmung wird mit der Koalition aus CDU und SPD die Mehrheit stehen. Wegen der Bedeutung des Projektes haben die Christdemokraten ergänzend einen Begleitantrag formuliert, erläutert Udo Bovenkerk. Er sitzt gemeinsam mit Frank Berger und Anika Zimmer für die CDU-Kreistagsfraktion Wesel in der RVR-Verbandsversammlung. Und die drei bringen sich aus gutem Grund besonders engagiert in die Diskussion ein: Mit sieben von 24 Kooperationsstandorten liegt knapp ein Drittel im Kreis Wesel – durch sie sollen im hoch verdichteten Raum der Metropole Ruhr große zusammenhängende Gewerbeflächen gesichert werden mit einer Mindestgröße von fünf Hektar Netto Grundstücksfläche unterschiedlichster Branchen. So wird die Metropole Ruhr als ein einheitlicher, attraktiver Wirtschaftsraum nach außen repräsentiert und erfährt eine entsprechende Strahlkraft. Auch weil eine nachhaltige Raumentwicklung gefördert wird mit dem Ziel, soziale und wirtschaftliche Einklang mit ökologischen Funktionen zu fördern.
Nach Vorstellungen der CDU soll die Verbandsversammlung ergänzend bekräftigen, dass eine flexible Nachsteuerung der Flächenausweisung möglich bleibt. Insbesondere soll es dann zu Regionalplan-Änderungsverfahren kommen, wenn Standortkommunen adäquaten Flächenersatz einbringen oder in anderen Teilregionen Alternativstandorte vorgeschlagen werden. Die im umfassenden Erarbeitungsverfahren eingetroffenen Einwendungen und Bedenken werden sehr ernst genommen. Auch deshalb soll die RVR-Verwaltung beauftragt werden, umfängliche und intensive Gespräche mit den Kommunen aufzunehmen, in denen ablehnende Ratsbeschlüsse zu den Flächenausweisungen vorliegen. Konkret sind dies u.a. Dorsten/ Schermbeck und Voerde, zuletzt auch Dinslaken. Alpen gehört zunächst nicht dazu, aber nur dann, wenn dort für die Gemeinde in Verbindung mit der eigenen Planung die Ansiedlung solcher Projekte möglich wird. Über die Ergebnisse dieser Gespräche, die unmittelbar aufgenommen werden sollen, soll die RVR-Verwaltung fortlaufend in den Politischen Gremien berichten.
Für die im Sachlichen Teilplan festgelegten Kooperationsstandorte will die CDU festlegen, dass die Verwaltung spätestens in fünf Jahren nach Aufstellungsbeschluss eine Revision beginnt. So soll sichergestellt werden, dass künftig die Kooperationsstandorte im Hinblick auf gesellschaftliche, wirtschaftliche und planungsrechtliche Veränderungen hin überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, wobei auch Belange des Umweltschutzes im Blick bleiben. Und zwar in der Verantwortung der zuständigen Kommunen – aber unter Beachtung der Ziele und Grundsätze des Regionalplans Ruhr.
Die RVR-Verwaltung wird außerdem u.a. beauftragt, eine Priorisierung für die Entwicklung der Regionalen Kooperationsstandorte vorzunehmen. Dabei sollen insbesondere die Standorte bevorzugt berücksichtigt werden, wo vor Ort der Wille und das Interesse nach einer zeitnahen Entwicklung bestehen.