Klares Urteil am OVG Münster: Regionalplan Ruhr ist unwirksam

15.06.2026

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt. Komplett. Mit diesem Urteil verliert nicht nur die ganze Region bis zum Niederrhein die wichtigste Planungsgrundlage – zugleich kassiert der Regionalverband Ruhr (RVR) einen deutlichen Denkzettel. Frank Berger, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Kreistag Wesel, empfiehlt gleichwohl eine zurückhaltende Bewertung: „Das Urteil ist natürlich ein grandioser Erfolg, der die Rechte der Menschen wahrt und den Niederrhein als unsere Heimat schützt. Andererseits müssen nun die Scherben der gescheiterten Regionalplanung zusammengekehrt werden um für die Entwicklung unserer Region einen Weg in die Zukunft zu finden. Und dafür werden wir auch den RVR brauchen“.

Kritik an Kiesplanung

Der Denkzettel für die Essener Behörde kommt mit Ansage. Bis in die Chefetage hinein war sie immer wieder vor diesem Ergebnis gewarnt worden, das durch das Verfahren vor dem OVG drohte. Dabei hatten die Kläger gar nicht den Regionalplan an sich aufs Korn genommen: Der Kreis Wesel sowie die Kommunen Kamp-Lintfort, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Alpen, Hünxe und Hamminkeln wehrten sich vielmehr konkret gegen die nach ihrem Empfinden übertrieben großen Abbauflächen von Kies und Sand, die der Regionalplan auf ihrem Gebiet vorsah. 932 Hektar weitere Baggerlöcher allein im Kreis Wesel. Dabei hatte der RVR nach Eindruck der Kritiker eher den Wunschzettel der Kiesindustrie im Blick als eine Abbauplanung mit Augenmaß. Auch das OVG wunderte sich jetzt in der Verhandlung, dass die Planer sich bei ihren Prognosen auf recht alte Zahlen gestützt hätten.

„Das haben wir als Vertreter der CDU-Fraktion im Kreistag schon fast gebetsmühlenartig  bei der Aufstellung des Regionalplans an den maßgeblichen Stellen kritisiert“, beschreibt Frank Berger, „beispielsweise in einer leidenschaftlichen und fundierten Resolution, die maßgeblich von den Christdemokraten formuliert wurde und der sich der Kreistag in breitester Mehrheit anschloss. Auch in der RVR-Verbandsversammlung haben wir Klartext geredet – wo man uns zuhörte, aber sang- und klanglos zur Tagesordnung überging und auf Kies-Kurs blieb.“

Teilplan als Lösung abgelehnt

Um die Entwicklung der Region nicht zu behindern, „hätten wir sogar der Ausgliederung des Themas Kies in einen Teilplan zugestimmt, um alle Argumente in Ruhe sauber abarbeiten zu können und den Regionalplan als Ganzes nicht auszubremsen. Über diese ,goldene Brücke‘ wollten die RVR-Planer aber nicht gehen, sondern haben einen Teilplan kategorisch abgelehnt. Bemerkenswerterweise hat das Gericht nun in der Verhandlung gerade den Teilplan als guten Ausweg gewertet. Berger: „Gerade was uns verwehrt blieb, wurde nun als möglicher Weg bezeichnet. In der Konsequenz blieb nur die Klage vor dem OVG, mit der wir die Interessen unserer Heimat mit Erfolg verteidigt haben“.