Kiesabbau: RVR-Spitze hält nichts vom Vorschlag des Landrats Dr. Müller

24.05.2019

Der Kies-Abbau ist auch nach Einschätzung von Martin Tönnes ein „Mega-Konfliktthema“. Das untermauerte der Chefplaner des Regionalverbandes Ruhr (RVR) jetzt im Planungsausschuss mit konkreten Zahlen: Von 5000 Einwendungen gegen den Entwurf des neuen Regionalplans waren rund 2400 zum Thema Kiesabbau eingegangen – alle aus dem Kreis Wesel. Ist Landrat Dr. Ansgar Müller (SPD) also deshalb mit Nebelkerzen unterwegs, um in einem vorgezogenen Wahlkampfmanöver die Verantwortung der glücklicherweise abgewählten rot-grünen Landesregierung für die Entwicklung des Kiesabbaus auch im Kreis Wesel zu verschleiern? Dieser Eindruck verfestigt sich bei der CDU-Kreistagsfraktion nach den Erfahrungen, die der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Udo Bovenkerk jetzt im Planungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) machte.
Dort ging es unter anderem auch um ein Rechtsgutachten, aus dem Dr. Müller und in seinem Kielwasser auch sein Parteigenosse Landtagsmitglied René Schneider sowie Bürgermeister besonders betroffener Kommunen Chancen ableiten, der RVR könne den Landesentwicklungsplan beim Punkt Kiesabbau juristisch aushebeln. Genau das bezweifelt  allerdings die Verwaltungsspitze des RVR: Ein vom Weseler Landrat vorgeschlagenes Normenkontrollverfahren gegenüber der Landesregierung käme einer Klage gegen die Landesplanungsbehörde gleich.  Martin Tönnes, RVR-Chefplaner mit Parteibuch der Grünen, sprach im Planungsausschuss Klartext: Es sei als „ausgesprochen skeptisch“ anzusehen, „ob der Träger der Regionalplanung dagegen klagen kann“. Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel (SPD) ging noch einen Schritt weiter und sagte, dass es für sie „nicht zielführend sei, wenn der RVR die eigene Landesregierung beklagt“. Die RVR-Verwaltung sagte eine zeitnahe und detaillierte Stellungnahme zur Resolution des Kreises Wesel und zum Rechtsgutachten der besonders betroffenen Kommunen im Kreis Wesel zu.
Diese Resolution des Kreistages Wesel zur Nachhaltigkeit beim Kiesabbau war ein zentraler Punkt im RVR-Planungsausschuss. Unter anderem wird in der Resolution gefordert, dass die Verantwortlichen des Regionalverbandes Ruhr einen Dialogprozess mit allen beteiligten Akteuren anstoßen sollen, vergleichbar den Abgrabungskonferenzen bei den Bezirksregierungen in Köln und Arnsberg.
Die Verwaltungsspitze des RVR hat in der Sitzung die Bereitschaft signalisiert, einen solchen Dialogprozess zu begleiten. RVR-Planungsdezernent Martin Tönnes hat deutlich gemacht, dass sich der RVR dem Dialog zum Thema Kies im Kreis Wesel nicht verschließt. Da das Thema jedoch nahezu ausschließlich den Kreis Wesel als Abbauregion im Verbandsgebiet direkt betrifft, sollte der Dialog auch vor Ort im Kreis Wesel geführt werden. Bemerkenswerterweise begrüßten auch die Vertreterinnen der Grünen im RVR-Planungsausschuss dieses Vorgehen. Dies war seinerzeit so auch von den beteiligten Fraktionen im Kreistag Wesel gefordert worden. Landrat Dr. Müller war jedoch der Meinung, auf den RVR einwirken zu müssen, dass dieser den Dialogprozess zeitnah in Gang setzt. Eine Fehleinschätzung – so das Fazit im Planungsausschuss, denn dieser Dialogprozess müsse  nach Meinung aller Beteiligten im Planungsausschuss des RVR im Kreis Wesel geführt werden. Der Regionalverband Ruhr ist zur Mithilfe bereit.
Zwei weitere wichtige Aspekte der Resolution sind die Forderungen, die im aktuell vorliegenden Entwurf des Regionalplans Ruhr ausgewiesenen Abgrabungsbereiche nicht darzustellen und alle relevanten Daten vorzulegen, u.a. die Karte der restriktionsfreien Eignungsflächen. Die Verwaltungsspitze des RVR ging auch auf diese beiden Forderungen ein. Abgrabungsbereiche nicht darzustellen erklären die Planer des RVR für rechtswidrig. Der Regionalverband Ruhr sei als Regionalplanungsbehörde im Rahmen der Rohstoffsicherung verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum die errechneten Bedarfe durch Flächenausweisungen darzustellen. Auch eine Karte mit restriktionsfreien Eignungsbereichen und damit eventuell möglichen alternativen Flächen wird es vorerst nicht geben. Die Planer des RVR verweisen auf Gespräche mit der Kreisverwaltung in Wesel im Vorfeld der Veröffentlichung des Entwurfs des Regionalplans Ruhr. Dort habe sich herauskristallisiert, dass es keine restriktionsfreien Flächen im Kreis Wesel gebe. Man habe sich dann bei der Ausweisung im Planentwurf auf die am wenigsten kritischen Flächen konzentriert. Diese Aussage steht jedoch im direkten Gegensatz zur Resolution des Kreises Wesel.