Dr. Müllers schräger Wahlkampfauftakt

19.12.2018

Zu den Äußerungen von Landrat Dr. Ansgar Müller in der Pressemitteilung des Kreises Wesel vom 14. Dezember unter der Überschrift „Kreistagsmehrheit verabschiedet Resolution zur Beibehaltung von Stichwahlen bei der Kommunalwahl 2020“ nehmen die Landtagsabgeordnete Charlotte Quik und der Fraktionsvorsitzende Frank Berger gemeinsam Stellung:

Die Äußerungen des Landrates Dr. Müller zur geplanten Abschaffung der Stichwahl bei den Wahlen 2020 weisen wir scharf zurück. Wie kann ein Amtsträger wie Herr Dr. Müller, der für alle Bürgerinnen und Bürger in seinem Kreis zuständig ist, die legitime Meinung anderer derart in Misskredit bringen, indem er sich wie folgt äußert: ,Die Befürworter der Abschaffung der Stichwahl sollten darüber nachdenken, ob sie nicht eines Tages aufwachen und erkennen, dass sie sich zum Steigbügelhalter rechter Bürgermeister gemacht haben'. Liegt es vielleicht daran, dass er mit solchen Äußerungen auf die katastrophalen Umfragewerte seiner eigenen Partei - der SPD - reagiert und sich nicht anders zu helfen weiß? Vielleicht auch vor dem Hintergrund seiner eigener Kandidatur für das Amt des Landrates 2020 als Chef im Kreishaus Wesel, die ja sein Weseler Parteikollege Ludger Hovest für ihn ins Spiel gebracht hat?

Die Befürworter der Stichwahl haben sich auf eine höhere Legitimation der gewählten Kandidaten und auf eine stärkere politische Partizipation berufen. Daran sind starke Zweifel angebracht. Denn die Akzeptanz der Stichwahl bei den Bürgerinnen und Bürgern ist gering. Die Wahlbeteiligung war in den zweiten Wahlgängen weit überwiegend und zum Teil erheblich geringer als im ersten Wahlgang. Die Anzahl der abgegebenen Stimmen war in knapp zwei Drittel der Stichwahlen - häufig erheblich - geringer als im ersten Wahlgang.

Das Ziel von CDU und FDP im Landtag sind bürgernahe Wahlen und eine hohe Legitimation der Amtsträger. Deshalb haben die Fraktionen von CDU und FDP im Landtag die Abschaffung der Stichwahlen beschlossen. Dabei stellen sie sich klar hinter das Urteil des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Mai 2009. Dort wurde ausdrücklich betont, dass die Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten in einem Wahlgang „dem Erfordernis demokratischer Legitimation ausreichend Rechnung trägt“, und der Gesetzgeber wird zudem aufgefordert, „die Wahlverhältnisse daraufhin im Blick zu behalten, ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation“ vermittelt.

Herr Dr. Müller sollte es als Chef der Kreisverwaltung unterlassen, die Meinungen der politischen Mehrheit auf Landesebene in die rechte Ecke zu stellen, auch wenn seine Partei in den letzten Umfragen im Bundestrend bei 15 Prozent herumdümpelt".