„Tarifkorridor“ könnte die wirtschaftliche Basis der Taxi-Betriebe sichern

03.10.2026

Kann ein „Tarifkorridor“ den Taxi-Unternehmen im Kreis Wesel den Weg in eine tragfähige Zukunft weisen? Die CDU-Fraktion im Kreistag Wesel sieht darin den Baustein eines vernünftigen Konzeptes, das Innovation ausdrücklich begrüßt, gleichzeitig aber die besonderen Pflichten und Leistungen des Taxigewerbes anerkennt. Ziel ist ein fairer Wettbewerb ohne Gefährdung der Mobilität insbesondere im ländlichen Raum.

Bereits zum dritten Mal in diesem Jahr befasste sich jetzt der Ausschuss für Mobilität und Verkehr mit dem Thema Taxi und Mietwagen. Die 20 Taxiunternehmen mit Betriebssitz im Kreis Wesel, an die 179 Taxilizenzen vergeben sind, stellen ebenso wie der Mietwagenverkehr einen Bestandteil des öffentlichen bzw. individuellen Mobilitätsangebots dar. Die Frage ist: Wie lange noch in diese Umfang? Einige Taxibetriebe haben angekündigt, sie überlegten die Lizenz zurück zu geben angesichts des wirtschaftlichen Drucks durch die Mietwagenunternehmen.

Beide Verkehrsformen dienen der entgeltlichen Personenbeförderung, unterliegen jedoch unterschiedlichen rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen. Mitte 2024 wurden erstmals Genehmigungen für Unternehmen erteilt, die die Vermittlung mittels app-basierten Vermittlungsplattformen wie beispielsweise UBER durchführen. Mindestens 19 von den 70 Mietwagenunternehmen im Kreis Wesel bieten Fahrten über solche Plattformen an. Diese 19 Unternehmen haben zusammen Genehmigungen für insgesamt 93 Fahrzeuge, die jedoch nicht zwingend durchgehend im Kreis Wesel im Einsatz sind.

Kunden schätzen sie als kostengünstigere Alternative zum klassischen Taxi. Das unterliegt der Beförderungs-, Betriebs- und Tarifpflicht. Die Taxitarife werden durch den Kreis festgelegt, der die Verantwortung für eine zuverlässige Mobilitätsversorgung trägt. Das Taxigewerbe erfüllt gesetzliche Pflichten der Daseinsvorsorge. Auch im mutmaßlich nachfrageschwachen ländlichen Raum, zuverlässig auch außerhalb der Ballungsräume. Gleichzeitig schaffen digitale Plattformen wie Uber oder Bolt mehr Wettbewerb und Komfort für Verbraucher. Allerdings arbeiten Mietwagenunternehmen ohne Tarifpflicht dürfen keine Straßenkundschaft aufnehmen und keine Taxistände nutzen.

Ein Mindestbeförderungsentgelt könnte die finanzielle Lage der Taxibetriebe stabilisieren – würde von app-basierten Lösungen mit neuen Tarifmodellen aber angreifbar sein. Kann ein „Tarifkorridor“ für Taxibetriebe zur Lösung der Problemlage führen? Er würde innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens mehr Preisflexibilität ermöglichen, könnte unabhängig von einem Mindestbeförderungsentgelt eingeführt werden und wäre kostenneutral. In den begleitenden Gesprächen mit Taxibetrieben stand ein Korridor von plus/minus  zehn Prozent des gültigen Tarifs im Raum.