Personalpool stärkt Arbeit an den Förderschulen des Kreises Wesel

02.01.2026

Die Offene Ganztagsbetreuung (OGS) ist mehr als eine Nachhilfe – sie ist eine ganzheitliche Struktur, die Lernprozesse, soziale Entwicklung und Familienleben miteinander verbindet. Das gilt auch und gerade für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf: Sie verdienen dieselbe Investition in Bildung, wie es andere Kinder erhalten. Die OGS ist auch ein Bestandteil im Angebot der vier Förderschulen des Kreises Wesel mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.

Mit der Personalausstattung dieser Förderschulen befasste sich jetzt der Kreisausschuss Wesel und beschloss mit überwältigender Mehrheit die Durchführung eines Vergabeverfahrens ab dem 1. August zum Einsatz von Inklusionshilfen, Pflegekräften und Schulhilfen an der Erich-Kästner-Schule Wesel, an der  Erich Kästner-Schule Moers, an der Janusz-Korczak-Schule Voerde sowie an der Schule am Niederrhein Kamp-Lintfort. Frank Berger, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Kreistag Wesel: „Mit der aktuellen personellen Ausstattung der Schulen ist es nicht möglich, die tatsächlichen behinderungsbedingten (Betreuungs-)Bedarfe aller Schülerinnen und Schüler in vollem Umfang sicherzustellen“. Deshalb wird die Begleitung von Schulkindern an den vier Förderschulen des Kreises Wesel schon seit dem Schuljahr 2006/ 2007 durch ergänzende Kräften („Integrationshilfen“) sichergestellt.

Die Integrationshilfen werden für alle Hilfsaufgaben im Rahmen des täglichen Schulbetriebes eingesetzt. Hierbei sollen die Schulkinder die nötige Unterstützung erfahren, um den Erwerb einer angemessenen Schulbildung erfolgreich und möglichst ohne Barrieren erreichen zu können. Dabei werden die Aufgaben nach Weisung und in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schulen erbracht.

Der Einsatz der Integrationshilfen erfolgt im Rahmen eines Personalpools. Dieser wurde mit dem Ziel eingerichtet, geeignetes Personal in ausreichendem Maße zur Verfügung zu haben und alternativ notwendige Einzelfallhilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf weitestgehend zu minimieren. Dabei steht eine ausreichend flexibel und bedarfsgerecht steuerbare Hilfe für die Schülerinnen und Schüler im Vordergrund. Gleichzeitig aber auch eine mögliche Verselbstständigung durch den Einsatz einer Kraft für mehrere Schülerinnen und Schüler.

Der Förderschulpool ist ein infrastruktureller Pool, der unabhängig vom Einzelfall besteht: Die Assistenzkräfte im Förderschulpool werden keinem bestimmten Schulkind zugeordnet, sondern können flexibel eingesetzt werden, da sie unabhängig von individuellen Hilfeansprüchen tätig sind. Dennoch haben die Kinder feste Bezugspersonen, da die Assistenzkräfte in der Planung der jeweiligen Schule bestimmten Klassen zugeordnet werden.

Zuletzt wurde für den Personalpool zum Schuljahr 2021/ 2022 ein Vergabeverfahren durchgeführt, nach fünf Jahren – also ab dem Schuljahr 2026/ 2027  ist die Leistung erneut zu vergeben. Die Erfahrungen mit der Einrichtung des Personalpools werden von den Schulleitungen grundsätzlich als positiv bewertet. Es zeige sich allerdings, dass die bisherige Ausstattung des Pools von einer Integrationshilfe je zehn Schulkinder kritisch hinterfragt werden muss. Insgesamt habe sich nach Darstellung der Schulen der Personalbedarf vor allem in der Primarstufe erheblich erhöht. Dem Vorschlag eines Arbeitspapiers der Schulleitungen folgend, hat der Kreisausschuss Wesel eine Aufstockung im Primarbereich (1. bis 5. Schulbesuchsjahr) von 1:5 beschlossen,  ab dem 6. Schulbesuchsjahr eine unveränderte Einsatzquote von 1:10. Unverändert sollen je Schule zwei pflegerische Fachkräfte mit eingesetzt werden, die in der genannten Einsatzquote mit berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollen durch die zusätzliche Ausstattung im Primarbereich bislang notwendige Einzelfallhilfen reduziert werden. Im Rahmen des Personalpools wird zusätzlich eine Schulhilfe je Schule eingesetzt für unterstützende Tätigkeiten im schulischen Alltag.

Inwieweit es zu einer gesetzlichen Änderung der Zuständigkeiten kommt und wie sie sich auf die Fortführung des Förderschulpools auswirken könnte, ist zurzeit nicht klar. Falls erforderlich, werden Wege gesucht, die den Förderschulen, den Schulkindern und den Eltern sowie auch den Leistungsträgern eine höchstmögliche Planungssicherheit gewährleisten.